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   BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 121/79   

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https://dejure.org/1980,5476
BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 121/79 (https://dejure.org/1980,5476)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1980 - 4 RJ 121/79 (https://dejure.org/1980,5476)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1980 - 4 RJ 121/79 (https://dejure.org/1980,5476)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 121/79
    Jedoch ist die Frage nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht nur eine medizinische, sondern vorrangig eine Rechtsfrage (so BSG Urteil vom 26. September 1975 - 12 RJ 208/74 - SozR 2200 § 1247 Nr. 12).
  • BSG, 30.10.2023 - B 5 R 80/23 B
    Dabei misst das BSG der tatsächlichen Berufsausübung regelmäßig einen höheren Beweiswert bei als den medizinischen Befunden, die nicht isoliert betrachtet werden dürfen (vgl BSG Urteil vom 26.9.1975 - 12 RJ 208/74 - SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S 22 = juris RdNr 14; BSG Urteil vom 29.9.1980 - 4 RJ 121/79 - SozR 2200 § Nr. 30 S 58 = juris RdNr 18) .

    Der Kläger macht geltend, das LSG sei von den Urteilen des BSG vom 26.9.1975 ( 12 RJ 208/74 - SozR 2200 § Nr. 12) und vom 29.9.1980 ( 4 RJ 121/79 - SozR 2200 § 1247 Nr. 30) abgewichen.

    Er zitiert eine Passage aus dem Urteil des BSG vom 29.9.1980 ( 4 RJ 121/79 - SozR 2200 § Nr. 30 = juris RdNr 18) und kommt zu dem Schluss, dass das LSG bei Beachtung der Rechtsprechung des BSG zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen.

    Dies gilt auch für die weiteren Ausführungen des Klägers in Bezug darauf, dass das LSG die vom Kläger ausgeübte Tätigkeit lediglich als eine "vergönnungsweise Tätigkeit" angesehen habe, dies im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 29.9.1980 ( 4 RJ 121/79 - SozR 2200 § Nr. 30 = juris RdNr 21) stehe und der Kläger gerade nicht "lediglich vergönnungsweise" beschäftigt gewesen sei.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Es gilt der Grundsatz, dass ein Behinderter die ihm verbliebene Erwerbsfähigkeit verwerten, damit Arbeitsentgelt erzielen kann und in den Zeiträumen, in denen für ihn Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, nicht erwerbsgemindert ist, auch dann, wenn er eine Arbeit, die vom berufskundlichen Typ her dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekannt ist und deren Anforderungen er genügt, nur unter Zuhilfenahme spezifischer auf seine individuelle Behinderung zugeschnittener Mittel verrichten kann (vgl. BSG, Urteile vom 25.04.1990 - 5 RJ 68/88 -, juris Rn. 17, vom 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87 -, juris Rn. 20, vom 29.09.1980 - 4 RJ 121/79 -, juris Rn. 18; Gürtner in jurisPK SGB VI, § 43, Rn. 99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 2 R 15/16
    Die Frage nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. September 1975, 12 RJ 208/74, BSG, Urteil vom 14. Juli 1977, 4 RJ 97/76 und BSG, Urteil vom 29. September 1980, 4 RJ 121/79) nicht alleine von einem ärztlichen Sachverständigen zu beantworten, sondern vielmehr vorrangig eine Rechtsfrage, über die die Kammer zu entscheiden habe.

    Zur weiteren Begründung hat sie auf die Entscheidung des BSG (Urteil vom 26. September 1975, 12 RJ 208/74 und Urteil vom 29. September 1980, 4 RJ 121/79) Bezug genommen.

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 12/80

    Leistungsvoraussetzung nach § 1236 Abs 1 RVO - berufsfördernde Leistungen

    Ob diese Beschäftigung vergönnungsweise erfolgt ist und dies daraus hergeleitet werden kann, daß sie unter ständiger Aufsicht und Anweisung erfolgt ist, muß bezweifelt werden (vgl BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 30 S. 59).
  • LSG Bayern, 07.06.2001 - L 14 RJ 232/99

    Ansoruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vollschichtiges Erwerbsvermögen für

    Im Übrigen ist zu dem Verhältnis der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung (als Indiz für die Zumutbarkeit einer Arbeit) zu der ärztlich festgestellten niedriger liegenden Erwerbsfähigkeit noch anzuführen, dass der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung keineswegs immer der Vorrang (z.B. im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung) zukommt; so hat das Bundessozialgericht auch nicht in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 29.09.1980 - 4 RJ 121/79 entschieden.
  • BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH

    Gewährung einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation

    Es hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass ein Versicherter eine Erwerbstätigkeit auch auf Kosten seiner Gesundheit ausüben könne (vgl BSG Urteil vom 29.9.1980 - 4 RJ 121/79 - SozR 2200 § 1247 Nr. 30 S 58 f = Juris RdNr 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 8 R 90/10

    Rentenversicherung

    Das gilt jedoch wiederum nicht, wenn die Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit oder vergönnungshalber ausgeübt wird (vgl. zu den einzelnen Fallgestaltungen BSG, Urteil v. 25.4.1990, 5 RJ 68/88, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 3; Urteil v. 27.1.1981, 5b/5 RJ 58/79, SozR 2200 § 1247 Nr. 31; Urteil v. 29.9.1980, 4 RJ 121/79, SozR 2200 § 1247 Nr. 30; Urteil v. 14.7.1977, 4 RJ 97/76, juris; Urteil v. 26.9.1975, 12 RJ 208/74, SozR 2200 § 1247 Nr. 12; Urteil v. 28.2.1963, 12/3 RJ 24/58, SozR Nr. 24 zu § 1246 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - L 3 RJ 54/02

    Rentenversicherung

    Dass er ab 1987/88 (offenbar) nur noch im Innendienst bei Aufsichts- und Planungsarbeiten eingesetzt wurde, reicht keinesfalls aus, um ein vergönnungsweise ausgeübtes Beschäftigungsverhältnis anzunehmen (vgl. BSG, Urteile vom 29. September 1980, Az.: 4 RJ 121/79, SozR 2200 § 1247 Nr. 30 und vom 13. März 1985, Az.: 5a RKn 10/84, SozR 2600 § 45 Nr. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - L 5 R 3255/07
    Der tatsächlichen Berufsausübung kommt hier - darauf hat gerade auch der Kläger zu Recht hingewiesen - ein stärkerer Beweiswert zu als den medizinischen Befunden (Urteil des BSG vom 26. September 1975 - 12 RJ 208/74 -, vgl. auch Urteil vom 29. September 1980 - 4 RJ 121/79 -).
  • LSG Bayern, 24.08.2005 - L 16 R 223/04

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Brustoperation;

    Wird unter betriebsüblichen Bedingungen eine Beschäftigung ausgeübt, mit der ein Arbeitseinkommen von mehr als geringfügigem Wert erzielt wird, so kann im Rahmen der Beweiswürdigung Erwerbsfähigkeit selbst dann angenommen werden, wenn die erhobenen medizinischen Befunde für sich allein betrachtet ein anderes Ergebnis nahelegen würden (BSG Urteil vom 29.09.1980 SozR 2200 § 1247 Nr. 30; BSG Urteil vom 26.09.1975 SozR 2200 § 1247 Nr. 12).
  • LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 241/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vorliegen eines halbschichtigen

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 R 3907/09
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 10 R 4229/08
  • SG Duisburg, 14.06.2019 - S 10 R 721/16
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